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Die
Dauerfrage und ein Dauerthema: |
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Wie
viele Lehreinheiten (LE’s) benötige ich zum Lizenzerhalt? Und in welchem Zeitraum? |
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Übungsleiter- /Trainer-Lizenz |
Sparte |
fachliche LE´s |
überfachliche LE´s |
Anerkennung von WR- Lizenzmaßnahmen |
Bemerkung |
| Fachübungsleiter | Breitensport | 20 | 10 | nein | |
| Trainer-C | Std. + Lat. | 20 | 10 | Ja, nur WR-"C" | |
| Trainer-C | Std. oder Lat. | 15 | 10 | JA, nur WR-"C" | |
| Trainer-B | Std. + Lat. | 30 | 10 | Ja, nur WR-"A" | |
| Trainer-B | Std. oder Lat. | 20 | 10 | Ja, nur WR-"A" | |
| Trainer-A | Std. + Lat. | 30 | 10 | Nein |
WR-"S"-Lizenz wird erhalten. |
| Trainer-A | Std. oder Lat. | 20 | 10 | Nein |
WR_"S"-Lizenz wird erhalten. |
| Diplom-Trainer | wie Trainer-A | wie Trainer-A | wie Trainer-A | wie Trainer-A |
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Die
Meldung der erworbenen LE’s erfolgt bei TSTV-Lehrgängen durch das Präsidium
der TSTV e.V. direkt an den DTV bzw. die einzelnen LTV’s, noch
vom Lehrgangsort aus per E-Mail und per Post. Die Teilnahme an Lizenzerhaltsmaßnahmen innerhalb des Nachweiszeitraumes wird für den Lizenzerhalt anerkannt, vorausgesetzt, die oben aufgelisteten Mindest-LE’s werden erreicht. Der Lizenzerhaltszeitraum beginnt immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl. Wird die erforderliche Mindestanzahl der LE’s im Lizenzerhaltszeitraum nicht erfüllt, kann die Lizenz im folgenden Zeitraum nicht genutzt werden (es wird keine Gültigkeitsverlängerung erteilt). Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraums die nicht erfüllten LE’s nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem Beginn des folgenden Jahres wieder genutzt werden. Für den neuen Zeitraum müssen aber dann die erforderlichen LE’s zusätzlich in voller Höhe (wie oben angegeben) nachgewiesen werden. |
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